DEHOGA klagt gegen Coronaschutzverordnung

(GL|Foto:Symbolbild) Es war schon länger angekündigt, jetzt macht der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA ernst. Der DEHOGA klagt gegen die Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Man habe zwei Klagen beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht. 

© Pixabay|Markus Distelrath (CC0)

Der Verband will erreichen, dass die Coronaschutzverordnung bei Gastro und Hotels noch einmal überprüft wird, sagte uns Mathias Johnen vom DEHOGA Köln:

„Die Maßnahmen sind letztendlich ein Berufsverbot. Wir haben ein Grundgesetz, in dem steht, dass man Berufsfreiheit hat und ein Gewerbe betreiben darf. Man muss sich klar vergegenwärtigen, dass wir mittlerweile im fünften Monat zu sind, dass wir hier ein Opfer dafür bringen, dafür, dass sich andere Leute bewegen können, dass Wirtschaft weiterhin betrieben werden kann und dafür gilt es zu entschädigen beziehungsweise in Verhältnis zu setzen. Wir erhoffen uns von der Politik eine Perspektive, wir haben Betriebe die sind schon seit einem Jahr zu: Bars, Clubs, Diskotheken. Das kann nicht sein.“

In einer Pressemitteilung heißt es, es gebe nur die Holzhammer-Methode, aber keine Öffnungsperspektiven. Nach Ansicht des DEHOGA bringen die Schließungen von Kneipen, Restaurants und Hotels nicht viel. Der Inzidenzwert werde durch Gratistests und Selbsttests automatisch steigen. Daher bräuchte es neben dem Inzidenzwert auch noch andere Richtwerte - zumal die Branche Hygienekonzepte habe und mittlerweile große Teile der Risikogruppen geimpft seien.

Weitere Meldungen