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Der DEHOGA stellt nicht nur die Sinnhaftigkeit dieser aus seiner Sicht völlig unverhältnismäßigen Anordnung in Frage. Sie sei auch diskriminierend und grenze an Schikane. Daher werde der Verband gegen diese Allgemeinverfügung Klage und einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln einreichen und beantragen. Die Anzahl der infizierten Personen müsse dringend gesenkt werden. Dafür bedarf es aus Sicht des DEHOGA Nordrhein aber grundlegender und substanzieller Maßnahmen und kein Klein-in-Klein. Ständig würden die Gastronomie-Betriebe als Buhmänner hingestellt.
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