DEHOGA kritisiert: Rückzahlungsbedingungen geändert

(SR|Foto:Symbolbild) Es ist eine Katastrophe für einige Kölner Gastronomen und Unternehmer. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA schlägt Alarm, nachdem das Land die Rückzahlungsbedingungen für die Soforthilfe geändert hat. Damit stünden jetzt Viele mit zeitlicher Verzögerung vor der Insolvenz.

© Radio Köln

Der DEHOGA prangert an, dass nur die Kosten angerechnet werden können, die auch tatsächlich im Zeitraum März bis Mai geleistet wurden. Viele Unternehmer hätten aber bei Lieferanten ihre Zahlungen aufgeschoben. Diese Forderungen könnten jetzt aber beim Land nicht geltend gemacht werden. 

DEHOGA rät, den Verwendungsnachweis aktuell noch nicht einzureichen. Im Moment verschickt die Landesregierung Schreiben, in denen die Unternehmer auf Rückzahlungen von Teilen der Soforthilfe hingewiesen werden.

Weitere Meldungen