
© Radio Köln
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Am nächsten Morgen fand die Polizei sie unverletzt in der Wohnung des damals 71-Jährigen. Es ließe sich nicht ausschließen, dass der Angeklagte schuldunfähig war, steht in der Urteilsbegründung. Bei dem Mann wurde eine Demenz diagnostiziert. Und an dem Mädchen wurde keine DNA des Angeklagten gefunden. (PR|Sr|Symbolbild)
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