
Deutzer Freiheit: Stadt drückt bei Knöllchen ein Auge zu
(KS|Archivbild) Auch eine Woche nach dem Urteil, dass die Deutzer Freiheit zu Unrecht von der Stadt zur Fußgängerzone gemacht wurde, sind viele Fragen offen. Noch immer hängen die Schilder, noch immer stehen die Absperrbaken und es gelten die Zufahrts- und Parkverbote des mittlerweile gekippten Verkehrsversuches. Wann genau die Stadt das Gerichtsurteil umsetzen wird und die Sperren und Schilder abbaut, bleibt unklar.
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Ein genaues Datum könne nicht genannt werden, erklärt die Stadt Köln auf Radio Köln-Anfrage. Zunächst müsse ein Verkehrszeichenplan erstellt und angeordnet werden. Bis zur Umsetzung des Beschlusses blieben alle aufgestellten Verkehrszeichen deshalb wirksam. Normalerweise dauere so ein Prozess zwei Wochen, erklärt die Stadt Köln. Wer ein Knöllchen wegen Parkens in einer Fußgängerzone bekommen, aber noch nicht bezahlt hat, kommt wahrscheinlich ungeschoren davon.
Die Stadt erklärte, man treibe Zahlungsrückstände von Knöllchen im Zusammenhang mit der Deutzer Freiheit nur noch bei allgemeinen Verstößen ein. Dazu gehöre zum Beispiel Parken in der Ladezone. Wer bereits ein Knöllchen im Zusammenhang mit dem Verkehrsversuch bezahlt hat, hat laut Stadt keinen Anspruch darauf, dass Geld zurückzubekommen, obwohl ein Gericht die wahrscheinliche Unrechtmäßigkeit des Versuches festgestellt hat. Die Stadt habe zwischen Juni 2022 und August 2023 insgesamt 967 Knöllchen an der Deutzer Freiheit wegen Parkens in einer Fußgängerzone verteilt.