Die Rürup-Rente

Der Finanztipp bei Radio Köln wird präsentiert von der Sparkasse KölnBonn.

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Unter dem Namen Ihres „Erfinder“, Bert Rürup, wurde sie bekannt: die Rürup-Rente. Seit 2005 gibt es sie. Gerade Selbstständige, die keine oder nur geringe Ansprüche an die gesetzliche Rente haben, können sich mit der Rürup-Rente eine staatlich geförderte Zukunftsvorsorge aufbauen. 

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Die Rürup-Rente steht als staatlich geförderte Zusatzrente allen Menschen offen. Gerade auch denen, die kurz vor der Rente stehen. Gut wenn man kein gleichmäßiges Einkommen bezieht: Die Höhe der Sparbeiträge ist komplett variabel, Ihr könnt sie monatlich, jährlich oder auf einmal zahlen und sie jederzeit sogar aussetzen, falls es finanziell mal knapp wird. Finanzexperte Maximilian Blusch:

„Für die Steuer gilt: Ihr könnt die eingezahlten Beiträge mit einem Jahr für Jahr steigenden Prozentsatz von der Steuer absetzen. Außerdem: je höher Eure Steuerprogression ist, umso größer ist die Steuerersparnis. Die Zuwächse der Rürup-Rente werden außerdem während der Ansparphase nicht versteuert. Im Vergleich zu anderen Sparformen, die der Abgeltungssteuer unterliegen, werden die Erträge also zu 100 Prozent wieder angelegt, ein Vorteil des oftmals unterschätzen Zinseszinseffekts. Gut 24.000 Euro könnt Ihr maximal in diesem Jahr begünstigt sparen, Verheiratete das Doppelte. Davon setzt Ihr zur Zeit noch in diesem Jahr rund 21.000 Euro von der Steuer ab. Die Rürup-Rente wird im Alter besteuert. Aber wer zum Beispiel im nächsten Jahr in Rente geht, bei dem bleibt 1/5 der Rente steuerfrei. Auch wenn Ihr schon bald in den Ruhestand gehen möchtet, könnt Ihr - steuerlich gefördert – Einmalbeiträge in eine lebenslange Altersvorsorge umwandeln. Wer schon in eine Rürup-Rente spart, sollte unbedingt vor Jahresende mit seinem Berater bei Sparkasse oder Bank über eine Zuzahlung sprechen.“

Ab dem 62. Lebensjahr könnt Ihr mit Rürup in Rente gehen. Aber der Staat hat für seine Förderung Bedingungen gestellt: Ihr könnt Ansprüche aus der Rürup-Rente nicht auf andere übertragen, sie beleihen oder verkaufen. Außerdem kann sie ausschließlich als Rente und nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Für den Todesfall könnt Ihr aber Euren Ehepartner und Eure minderjährigen Kinder absichern. Fragt dazu Euren Berater bei Sparkasse oder Bank nach der sogenannten Hinterbliebenenabsicherung.


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Rürup-Rechner: https://www.sparkasse-koelnbonn.de/de/home/privatkunden/altersvorsorge/rechner/ruerup-rechner.html

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