Diese Corona-Lockerungen gelten seit Freitag in Köln

(FW/KU | Symbolbild) Seit Tagen geht die Wocheninzidenz für Köln zurück. Weil sie jetzt lange genug unter 35 war, gelten ab Freitag weitere Lockerungen in Köln - vor allem beim Sport, in der Kultur oder der Gastronomie. Andere Regeln, wie die Kölner Sonderregeln zum Alkoholverbot an den Hotspots, bleiben aber weitestgehend bestehen. Ein Überblick: 

© CCO

Kontaktregeln

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Menschen aus fünf Haushalten erlaubt. Bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich im öffentlichen Raum treffen, wenn sie negativ getestet sind. Für vollständig Geimpfte und Genesene gelten keine Einschränkungen. Sie dürfen jeweils zusätzlich teilnehmen bzw. sich untereinander ohne Personen- und Haushaltsbegrenzung treffen.

Gastronomie

Ein Besuch im Biergarten draußen geht ohne Test, auch drinnen können die Wirte auch wieder ausschenken. Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.

Handel und Co.

Einkaufen geht ohne Termin und Test und auch ohne Einschränkung der Kundenzahl - aber nur mit Maske! 

Kultur

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper und Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen (höchstes 1/3 der Kapazität) muss das Gesundheitsamt ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept genehmigen. 

Sport

Wenn alle einen Negativtest haben, ist Kontaktsport außen und innen mit bis zu 100 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Bei einer landesweiten Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht. In den Hallen und Stadien sind wieder Zuschauende erlaubt. Draußen über 1.000, drinnen maximal 1.000. Jeweils sind aber maximal nur 33 % der Kapazität möglich. 

Alkoholverbot

Der Krisenstab hat sich dazu entschieden, sicherheitshalber weiterhin an den bestehenden Verweil- und Alkoholkonsumverboten festzuhalten. Rund um Stadtgarten, Zülpicher Platz und Schaafenstrasse und überall dort, wo eine Maskenpflicht besteht, ist es demnach weiterhin verboten, zwischen 15 Uhr und 6 Uhr morgens Alkohol zu konsumieren. Für alle öffentlich zugänglichen Grünflächen gibt es außerdem ein Shisha-Verbot. 

Maskenpflicht

Überall dort. wo es eng ist, muss auch weiterhin eine medizinische, also FFP2 oder eine vergleichbare Maske getragen werden. Das gilt grundsätzlich in den Einkaufstraßen und Fußgängerzonen täglich zwischen 10 Uhr und 22 Uhr. An den KVB-Haltestellen, in allen Bahnhöfen sowie in allen Bussen und Bahnen ist das Tragen einer medizinischen Maske ebenfalls Pflicht.

Private Veranstaltungen

Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Private Veranstaltungen sind zum Beispiel Trauungen oder Beerdigungen. Sie sind außen mit bis zu 250 Gästen und OHNE Test möglich. Drinnen sind bis zu 100 Gäste MIT Negativtest möglich.

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