Diese Regeln greifen jetzt in Köln

(FW/SB|Symbolbild) Seit Tagen geht die Wocheninzidenz für Köln zurück. Weil sie lange genug unter 50 war, gelten seit Sonntag weitere Lockerungen in Köln. Vor allem beim Sport, in der Kultur oder der Gastronomie. Andere Regeln, wie die Kölner Sonderregeln zum Alkoholverbot an den Hot Spots bleiben.  

Ein Überblick:

Kontaktregeln

Treffen im öffentlichen Raum sind wieder mit bis zu 10 Personen möglich, wenn alle negativ getestet sind. Dabei ist es egal, wie viele Haushalte betroffen sind. Ansonsten sind Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Vollständig Geimpfte und Genesene dürfen jeweils zusätzlich teilnehmen beziehungsweise sich untereinander ohne Personen-/ Haushaltsbegrenzung treffen. 

Gastronomie

Ein Besuch im Biergarten geht jetzt auch ohne Test und drinnen können die Wirtinnen und Wirte auch wieder ausschenken, dann ist aber ein negativer Test oder ein ähnlicher Nachweis nötig. Außerdem herrscht im Lokal Platzpflicht. Auch Kantinen dürfen wieder aufmachen. Hotels können uneingeschränkt auch für privat Reisende öffnen. 

Handel und Co.

Einkaufen geht ohne Termin und Test. Pro 10 Quadratmeter ist eine Person erlaubt. Eine FFP2 oder vergleichbare medizinische Maske ist Pflicht. 

Sport

Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Einschränkung. Innen ist kontaktfreier Sport (einschließlich Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich. Innen ist Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt.

Außen sind bis zu 1.000 Zuschauende (maximal 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauende möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Auch Schwimmbäder, Saunen und Indoorspielplätze sind mit Einschränkungen und Test erlaubt. 

Alkoholverbot

Der Krisenstab hat sich dazu entschieden, sicherheitshalber weiterhin an den bestehenden Verweil- und Alkoholkonsumverboten festzuhalten. In bestimmten Grünanlagen, an den bekannten Hotspots und überall dort, wo eine Maskenpflicht besteht, ist es demnach weiterhin verboten, Alkohol zu konsumieren. Dies gelte selbstverständlich nicht für die Dauer des Besuchs einer zulässigen Außengastronomie. Konkret bedeutet das, in allen öffentlich zugänglichen Grünflächen ist das Grillen sowie der Konsum von Alkohol und Shishapfeifen grundsätzlich untersagt. Im öffentlichen Raum ist der Alkoholkonsum in allen Bereichen, wo Maskenpflicht herrscht, sowie rund um den Stadtgarten, der Schaafenstrasse und im Zülpicher Viertel im Zeitraum von 15:00 bis 6:00 Uhr des Folgetages untersagt. 

Maskenpflicht

Überall dort, wo es eng ist, muss auch weiterhin eine medizinische, also FFP2 oder eine vergleichbare Maske getragen werden. Das gilt grundsätzlich in den Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen täglich zwischen 10:00 Uhr und 22:00 Uhr. An den KVB-Haltestellen sowie in allen Bahnhöfen sowie in allen Bussen und Bahnen ist das Tragen einer medizinischen Maske ebenfalls Pflicht. 

Private Veranstaltungen

Private Veranstaltungen sind zum Beispiel Trauungen oder Beerdigungen. Sie sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests. Es herrscht aber weiter ein grundsätzliches Partyverbot. Das heißt, bei einer Hochzeit dürfen grundsätzlich Gäste anwesend sein. Die sonst übliche klassische Hochzeitsfeier bleibt aber weiter verboten. 

Weil die 7-Tage-Inzidenz inzwischen schon fünf Tage in Folge unter 35 liegt, greifen ab Freitag dann noch weitere Lockerungen.

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