
DITIB will Auftritt eines Taliban-Funktionärs aufarbeiten
(DD|SR|Symbolbild) Nach dem Auftritt eines afghanischen Taliban-Funktionärs hat die DITIB angekündigt, den Fall inhaltlich und juristisch aufzuarbeiten. Sie sieht aber auch die Behörden in der Pflicht, zu klären, warum der Vertreter der islamistischen Taliban überhaupt nach Deutschland reisen konnte.
Veröffentlicht: Dienstag, 21.11.2023 05:51
Man habe mit dem Kulturverein, der die Chorweiler Moschee angemietet hatte, einen Vertrag über eine religiöse Veranstaltung abgeschlossen, stattdessen sei es eine politische gewesen. Man sei trotz vertraglicher Absicherung auf das Gröbste geschädigt worden, heißt es in einer Mitteilung der DITIB. Sie betont darin, dass sie und alle ihre Verbandsstrukturen jede Nähe, auch die geistige, zur Taliban oder anderen Extremisten ablehnt. Man wolle der Frage nachgehen, wie solche Fehler in Zukunft verhindert werden können. Innenminister Reul macht indes wenig Hoffnung, dass sich so etwas nicht wiederholt. Der Generalbundesanwalt bewerte die Taliban nicht als terroristische Vereinigung, sagte Reul. Deshalb könne der Staat solche Auftritte auch nicht verhindern.