
© Bundesgerichtshof
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Das Kölner Landgericht hatte den Angeklagten im vergangenen April wegen besonders schwerer sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte siebe Jahren und neun Monaten Haft gefordert und Revision eingelegt.
Laut Urteil hatte der Angeklagte, als die Frau ihm für die vereinbarte Übergabe die Wohnungstür öffnete, sie hinterrücks mit einem Messer attackiert und sie lebensgefährlich verletzt. Er habe auch sexuelle Motive gehabt.
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