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Ehemaliges Rockermitglied muss ins Gefängnis
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Ehemaliges Rockermitglied muss ins Gefängnis

(DD|Symbolbild) Für ein ehemaliges Rocker-Mitglied geht es nach einer Schießerei vor dem Hauptbahnhof doch ins Gefängnis. Das Kölner Oberlandesgericht hat die Revision des Angeklagten als unbegründet abgelehnt.

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Der Mann muss jetzt wegen unerlaubten Waffenbesitzes, Bedrohung und versuchter Körperverletzung ein Jahr und fünf Monate ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht hatte im Mai sein Urteil gesprochen. Demnach hat der Angeklagte Anfang 2019 in der Nähe des Hauptbahnhofs auf ein verfeindetes Rockerclub-Mitglied geschossen. Hintergrund war eine frühere Auseinandersetzung, bei der das Opfer auf den Angeklagten geschossen hatte.

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