Anzeige
Eilantrag der Bar „Im Schnörres“ teilweise abgelehnt
© Radio Köln/Ude
Teilen:

Eilantrag der Bar „Im Schnörres“ teilweise abgelehnt

(TV|Symbolbild) Tür zu und Außengastro dicht ab 22 Uhr - gegen diese Auflage hatte sich die Südstadt-Kneipe "Im Schnörres" per Eilantrag gewehrt. Diesen hat das Kölner Verwaltungsgericht abgelehnt. In weiteren Punkten bekam die Kneipe aber Recht. 

Veröffentlicht: Donnerstag, 11.05.2023 10:43

Anzeige

Schon seit längerem gäbe es Konflikte mit der Nachbarschaft wegen Lärm. Viele hätten sich deswegen beschwert. Und der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner sei hier wichtiger, als das wirtschaftliche Interesse der Gaststätte, heißt es vom Verwaltungsgericht. Deshalb sei die Begrenzung von 24 Uhr auf 22 Uhr rechtmäßig. Die Betreiber vom "Schnörres" hatten aber auch teilweise Erfolg. Die Zahl der dort stattfindenden Tanzveranstaltungen und die Lautstärke der Musikanlage kann vorerst nicht limitiert werden, weil die Stadt noch keine zulässigen Höchstwerte festgelegt hat.

Anzeige
Anzeige
Anzeige