Einbrecher wegen Unterschlagung verurteilt

(MH | Symbolbild) Das Kölner Amtsgericht hat in einem ungewöhnlichen Fall entschieden. Zwei Stunden hatte sich ein Einbrecher Anfang Mai im Schrank der Wohnung eines toten Mannes in Köln versteckt, bevor er von einer Polizistin gefunden wurde.

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Im Prozess vor dem Kölner Amtsgericht am Montag ging es aber nicht um Mord oder Diebstahl, sondern um Unterschlagung. Der Hintergrund: Der Senior, bei dem der 38-Jährige eingestiegen war, war laut Gericht schon länger tot. Als die alarmierte Polizei auftauchte, versteckte sich der Mann im Schrank. Als er entdeckt wurde, flüchtete er - brach sich dabei aber das Fußgelenk.

Vor Gericht musste sich der 38-Jährige jetzt aufgrund einer juristischen Feinheit nicht wegen Diebstahl, sondern wegen Unterschlagung verantworten. Laut Gesetz können nämlich nur Lebende bestohlen werden, Geklautes von Toten gilt demnach den Erben gegenüber als unterschlagen.

Der mehrfach Vorbestrafte muss jetzt neun Monate ins Gefängnis.

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