Einsatzfahrzeug sorgt für Blechschaden

(PW|Archivbild) Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn haben grundsätzlich Vorfahrt. Das bedeutet aber nicht, dass sie keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen müssen. Das hat das Kölner Landgericht entschieden.

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Es ging um ein Einsatzfahrzeug der Kölner Feuerwehr. Im Einsatz soll der Fahrer so knapp hinter einem anderen Auto gewendet haben, dass das an der Ampel stehende Fahrzeug beschädigt wurde. Der Fahrer hatte geklagt, er habe nicht ausweichen können. Obwohl der Fahrer des Feuerwehrwagens sagte, er habe das andere Auto gar nicht berührt, muss die Stadt Köln jetzt zahlen. Eine Zeugin hatte ausgesagt, dass es zum Unfall gekommen sei. Weil der Feuerwehrmann nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass der andere Autofahrer hätte ausweichen können, sprach das Landgericht ihm die Schuld zu.

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