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Zum Beispiel sind keine öffentlichen Tanzveranstaltungen und Partys erlaubt. Bis 6 Uhr am Karsamstagsmorgen gilt außerdem ein Verbot für alle öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung. Auch Märkte, Ausstellungen, der Betrieb von Spielhallen oder auch Sportveranstaltungen sind an Karfreitag nicht erlaubt.
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