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Symbolbild: Kinder
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Um die Eltern so weit wie möglich zu entlasten, müssten sie, wie bereits für April, auch für den laufenden Monat keine Beiträge zahlen. Das Land werde sich wieder mit der Hälfte an den Kosten beteiligen. Der Beitragserlass gelte auch für Eltern, deren Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Seit dem 16. März sind die Betreuungsangebote wegen der Schutzmaßnahmen untersagt und nur noch für einen kleinen Personenkreis als Notbetreuung geöffnet.
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