Anzeige
Entschädigung bei Kinderbetreuung möglich
Teilen:

Entschädigung bei Kinderbetreuung möglich

(GL|Symbolbild) Ab Mittwoch können Kölner Arbeitgeber, deren Mitarbeiter einen Verdienstausfall wegen der Betreuung ihrer Kinder in der Corona-Krise haben, eine Entschädigung beantragen. 

Veröffentlicht:

Anzeige

Kölner machen dies beim Landschaftsverband Rheinland, kurz LVR. Seit dem 30. März 2020 haben Menschen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Entschädigung kann von Arbeitgebern online über die Internetseite beantragt werden. Das Antragsverfahren für Selbstständige werde in Kürze ebenfalls freigeschaltet. Mit dem Onlineantrag könnten Arbeitgeber sowie Selbstständige alle Angaben machen und Nachweise hochladen. Die Anträge würden dann digital an die zuständige Behörde in NRW übermittelt. Kölner sollten immer die Internetadresse des Onlineantrags prüfen und sich vor betrügerischen Websites in Acht nehmen, so der LVR.  

Anzeige

Hier findet Ihr die Informationen auf einen Blick:

Die Beantragung läuft über diese Website.

Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren:

•         www.ifsg-online.de

•         www.lvr.de/ifsg-kinderbetreuung

Für telefonische Auskünfte zu Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Kinderbetreuung hat der LVR ein kostenfreies Servicetelefon eingerichtet: Telefon 0800 9336397

(Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr), Mail vwk@lvr.de

Auch wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des IfSG Entschädigung. In Kürze können auch hierfür die Anträge über die Internetseite beantragt werden. Telefonische Auskünfte zu Entschädigungen bei Verdienstausfällen im Quarantänefall gibt der LVR ebenfalls unter der angegebenen Servicetelefonnummer (Mail: ifsg@lvr.de). Weitere Informationen: www.ser.lvr.de/taetigkeitsverbot.

Anzeige
Anzeige
Anzeige