
© Frank Waltel
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Und dass dieser Satz in der Regel stimmt, hat jetzt auch noch einmal das Kölner Landgericht in einer aktuellen Klage deutlich gemacht. Es ging um einen Unfall im Stau auf der A1 vor dem Kreuz Köln Nord. Ein Autofahrer war nach einem Spurwechsel einer Autofahrerin vor sich aufgefahren. Er wollte Schadenersatz von der Frau. Denn er habe beim Spurwechsel auf den nachfolgenden Verkehr geachtet. Doch das Gericht hat die Klage abgewiesen. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Kläger nicht genügend Abstand zum Auto vor sich gehalten habe. Ein Sprecher des Kölner Landgerichts sagte dazu, es sei ein juristischer Klassiker und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt.
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