
Entscheidung zur Einstufung der AfD vorerst nicht öffentlich
(SD|Foto:Archivbild) Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird sich vorerst nicht zur möglichen Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall äußern. Dadurch könnte die Kölner Behörde der Partei den Wind aus den Segeln nehmen. Sie hatte vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen die Verfassungsschützenden geklagt.
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Die AfD will dem Verfassungsschutz verbieten lassen, die Partei als Verdachtsfall einzustufen und das öffentlich bekanntzugeben. Das verstoße gegen die Chancengleichheit unter den Parteien. Weil die Kölner Behörde jetzt vorerst nicht öffentlich über die Entscheidung sprechen will, könnte eine Gerichtsentscheidung überflüssig werden. Möglicherweise wird schon in dieser Woche festgelegt, ob die Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird.