Erfolg für E-Scooter Verleiher gegen die Stadt
Veröffentlicht: Samstag, 13.05.2023 09:35
(JM|Symbolbild) Das Oberverwaltungsgericht der Stadt Köln kritisiert die Gebühren, die sie für E-Scooter-Verleiher erhebt. Das Gericht hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass die pauschale Jahresgebühr rechtswidrig ist. Ein E-Scooter Verleiher (TIER) hatte gegen die Stadt geklagt. Er sollte für fünf Monate die gleiche Gebühr zahlen wie für ein ganzes Jahr.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die Klage und den Eilantrag abgelehnt, die Beschwerde des Verleihers hatte jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht aber Erfolg. Die Stadt dürfe Sondernutzungsgebühren erheben, damit Firmen ihre E-Scooter im öffentlichen Straßenraum abstellen, sagen die Richter. Es sei aber nicht verhältnismäßig, wenn die Stadt hier nicht zwischen einem ganzen Jahr und mehreren Monaten unterscheidet. Insgesamt vier Verleiher klagen gegen die Stadt. Eine Entscheidung hier steht noch aus.


