
© pixabay/qimono
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Laut dem Gericht hatte die Volksbühne vor sieben Jahren ihr Angebot von einer Theaternutzung hin zu einem Ort für Konzerte, Kabarett und Seminare erweitert. Für die Nutzungsänderung ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die sei aber erst beantragt und erteilt worden, nachdem dort bereits Konzerte stattgefunden haben. Ein Nachbar hatte daraufhin geklagt, da er sich von Lärm „unzumutbar“ beeinträchtigt gefühlt habe. Eine Gegenklage der Volksbühne wurde abgewiesen und die Genehmigung zur Nutzung des Saals für Konzerte und Kabarettvorstellungen für rechtswidrig erklärt.
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