
Die Polizei konnte in NRW 53,3 Prozent aller Straftaten aufklären. Die Zahl bewegt sich auf stabilem Niveau im Vergleich zu den Vorjahren.
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Polizei und Rotes Kreuz stellen klar: Die Pflicht zur Ersten Hilfe besteht auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Allerdings sollten Helfer einige Dinge beachten. Beispielsweise sei Mund-zu-Mund-Beatmung derzeit tabu. Der hilfsbedürftigen Person sollte nach Möglichkeit ein Tuch über Mund und Nase gelegt werden.
Wer zu einer Risikogruppe zähle, müsse selbst abwägen, ob er körperliche Hilfe leiste oder nur den Notruf wähle und bei der Person bleibe, bis der Rettungsdienst da sei.
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