
© Radio Köln
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Symbolbild: Landgericht
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Das Erzbistum hat auf eine Berufung gegen das Urteil des Kölner Landgerichts vom Juni verzichtet, bestätigte das Erzbistum. Damit ist das Urteil rechtkräftig. Ein so hohes Schmerzensgeld ist noch nie in einem vergleichbaren Verfahren von einem deutschen Gericht festgelegt worden.
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