
© Radio Köln
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Symbolbild: Gerichtsakten
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Ein Sprecher der Behörde sagte, bislang ermittle man zwar "nur" wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, es könnten sich aber bei der Auswertung der vielen Bilder und Videos auch noch Hinweise auf ein Kapitalverbrechen, also ein versuchtes Tötungsdelikt, ergeben.
Eine zentrale Frage könnte dabei sein, ob der von der Tribüne gestürzte Mann geschubst wurde. Es gebe viele Videos des Vorfalls aus unterschiedlichen Winkeln und diese würden jetzt unter anderem auf diesen Aspekt hin überprüft. Auch das Werfen von Tischen oder das Schlagen mit schweren Eisenstangen könnten unter Umständen als versuchtes Tötungsdelikt gewertet werden.
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