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Der Ex-Boxweltmeister hatte erneut Haftbeschwerde eingelegt. Damit wollte Sturm seine Freilassung auf Kaution erreichen. Doch auch diese Beschwerde hat das Gericht jetzt verworfen. Weil er zuletzt in mehreren europäischen Ländern gelebt und zudem die Staatsbürgerschaft von Bosnien-Herzegowina habe, sieht das Gericht bei ihm eine Fluchtgefahr.
Felix Sturm soll in großem Umfang Steuern hinterzogen haben. Nach Auffassung des Senats bestehe ein dringender Tatverdacht.
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