
© Radio Köln
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Symbolbild: Landgericht
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Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter hatten entschieden, dass der Fall wegen Rechtsfehlern noch mal neu vor einer anderen Kammer des Kölner Landgerichts verhandelt werden muss.
Wann der Prozess genau terminiert werde, könne man noch nicht sagen, erklärte das Landgericht auf Radio Köln-Anfrage. Zuständig sei dieses Mal die 17. Große Strafkammer. Das Landgericht Köln hatte damals zwei Bauleiter zunächst vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt. Sie sah in dem Kölner Urteil durchgehend Rechtsfehler und genau das haben die Bundesrichter in Karlsruhe am Mittwoch bestätigt. Deswegen muss der Stadtarchivprozess in Köln zum Teil neu aufgerollt werden.
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