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Fotographen zu Bewährung und Geldstrafe verurteilt
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Fotographen zu Bewährung und Geldstrafe verurteilt

(GDM | Foto: Symbolbild) Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Kölner Landgerichts gegen zwei Fotografen bestätigt.

Veröffentlicht: Sonntag, 10.11.2019 10:29

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Sie hatten 2015 den Popstar Herbert Grönemeyer und seine Familie gegen seinen Willen am Kölner Flughafen fotografiert, daraufhin hatte es eine Rangelei gegeben.

Das Kölner Landgericht hatte die beiden Fotographen zu einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Die Begründung: Sie haben falsch ausgesagt und Grönemeyer falsch verdächtigt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.

Die Fotographen hatten fälschlicherweise behauptet, Grönemeyer habe sie angegriffen und verletzt. Das Gericht geht jedoch davon aus, dass der Sänger in Notwehr gehandelt hatte. Grönemeyer hatte laut eigener Aussage lediglich versucht, die Privatsphäre seiner Familie zu schützen.

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