Anzeige
Fragen und Antworten zur Maskenpflicht in NRW
©
Teilen:

Fragen und Antworten zur Maskenpflicht in NRW

Ab Montag (27. April) gilt in Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht. Doch wo müssen Masken getragen werden, was gilt überhaupt als Mundschutz und welcher Stoff eignet sich am besten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Veröffentlicht: Samstag, 25.04.2020 09:05

Anzeige

Wo genau gilt die Maskenpflicht in NRW?

Anzeige

Das Tragen einer Maske ist beim Einkaufen, im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend. Laut der Verordnung der Landesregierung muss sie ebenfalls in Tankstellen, Apotheken, Arztpraxen, Wochenmärkten und Verkaufsräumen zur Abholung von Speisen und Getränken getragen werden.

Anzeige

Ein Mund-Nasen-Schutz muss zudem auf Flächen von "Einkaufszentren", Verkaufsflächen von Handwerkern und Dienstleistern oder Outletstores getragen werden. Spezielle Vorgaben haben zum Beispiel Fahrschulen: Sie dürfen den Betrieb nur aufnehmen, wenn Fahrlehrer und -schüler Mund und Nase bedecken. Auch Taxi-Kunden haben Masken zu tragen.

Anzeige

Was gilt überhaupt als Schutzmaske?

Anzeige

In Nordrhein-Westfalen reichen laut Regierung "Alltags- und Communitymasken" aus. Das ist die Art Mundschutz, die am meisten verbreitet ist. Davon sollen sich viele Bürger schon welche beschafft oder sogar selbst geschneidert haben, wie Ministerin Scharrenbach erklärt hat.

Anzeige

Zulässig sind aber auch schon Schals und Tücher, die vor Mund und Nase gehalten werden müssten. Dabei soll auf den Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet werden.

Anzeige

Welche Maske habe ich überhaupt?

Anzeige

Grundsätzlich kann man drei verschiedene Arten von Masken unterscheiden. Am bekanntesten sind die Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS). Das sind die Masken, die auch in Arztpraxen und in Krankenhäusern eingesetzt werden. Dann gibt es die Atemschutzmasken "Filtering Face Piece" (FFP). Das sind die Masken, die einen Filter eingebaut haben. Und schließlich gibt es noch die Masken, die wir selbst genäht haben, in der Regel aus Baumwolle.

Anzeige

Wird die Maskenpflicht kontrolliert?

Anzeige

Definitiv. Ordnungsämter und Ordnungsbehörden werden verstärkt darauf achten, dass Bürger sich an die Vorgabe halten.

Anzeige

Gibt es Bußgelder?

Anzeige

Verstöße gegen die Maskenpflicht will die Stadt Köln mit 150 Euro Bußgeld bestrafen. Das bestätigte der Leiter des Krisenstabes Stephan Keller im Interview mit Radio Köln. Allerdings wolle man den Kölnern auch eine Möglichkeit zur Eingewöhnung geben, so Keller weiter:

„Aber man muss auch ganz klar sagen: Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, der wird demnächst von uns auch mit einem Bußgeld von 150 Euro belegt. Das ist auch richtig so, denn eine Pflicht ohne entsprechende Sanktionen wäre ein zahnloser Tiger.“
Anzeige

Müssen meine kleinen Kinder auch Masken tragen?

Anzeige

Generell rät Familienminister Joachim Stamp ab. Zumindest gibt es keine Maskenpflicht in Kindergärten und Kitas. Seine Befürchtung: Das Infektionsrisiko steigere sich dadurch immens, weil Kinder die Masken untereinander austauschen würden. Ob das Personal und Kitabetreuer Masken tragen müssen, ist ebenfalls nicht festgelegt. Vielmehr liegt das in der Verantwortung der Träger.

Anzeige

Ab wie viel Jahren gilt denn die Maskenpflicht?

Anzeige

Kinder müssen nach Angaben von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ab Schuleintritt Mund und Nase mit einer Maske bedecken, also ab einem Alter von sechs Jahren.

Anzeige

Was ist in Schulen zu beachten?

Anzeige

In Köln müssen Schüler ab dem 27.04.2020 eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich führen, wenn sie in die Schule gehen. Für den Fall, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern im Schulgebäude nicht eingehalten werden könne, müssten die Schüler dann die Maske tragen, so der Leiter des Krisenstabes der Stadt Köln Stephan Keller.

Anzeige

Wo bekomme ich Schutzmasken her?

Anzeige

Mund-Nasen-Schutzmasken sind normalerweise in Apotheken oder im Sanitätshandel erhältlich, allerdings aufgrund der hohen Nachfrage momentan oft ausverkauft. Etliche Schneidereien bieten allerdings selbst genähte Masken an, die ausreichend sind. Weitere Angebote findet ihr aber auch in unserer Facebook-Gruppe Kölner Maskenbörse.

Anzeige

Was muss ich als Brillenträger wissen?

Anzeige

Brillenträger sollten beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mundschutzes beim Tragen die Gläser beschlagen können. Die Masken dürfen die Sicht im Straßenverkehr oder in gewissen Situationen nicht beeinträchtigen.

Anzeige

Wie oft kann ich meine Maske tragen?

Anzeige

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rät, die Maske nach einmaligem Tragen zu reinigen.

Ausgenommen sind hier medizinische Masken. Diese sind in der Regel nicht geeignet, um sie wiederzuverwenden. Auch die FPP-Masken können wegen der Plastikteile im Filter bei hohen Temperaturen schmelzen.

Anzeige

Wie reinige ich meine Maske richtig?

Anzeige

Selbst genähte Stoffmasken aus Baumwolle für Mund und Nase sollten regelmäßig bei 60 Grad mit Vollwaschmittel in der Waschmaschine gewaschen werden oder per Hand. Noch besser wären laut Virologen allerdings 90 Grad. Alternativ könne man aber auch die Masken entsprechend heiß bügeln. Die Experten sagen auch, dass Viren auf den Masken nach 30 Minuten bei 80 Grad im Backofen abgetötet werden können. Doch das geht nur bei bestimmten Materialen der Masken. Aufgrund der verwendeten Drähte werde das Abtöten des Virus in der Mirkowelle ausdrücklich nicht empfohlen. Hier besteht Brandgefahr.

Anzeige

Was muss ich als Autofahrer beachten?

Anzeige

Wer beim Autofahren einen Mundschutz trägt, muss darauf achten, dass das Gesicht trotz Maske erkennbar bleibt. Ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro. Darauf weist der ADAC hin.

Anzeige

Wie trage ich die Maske richtig?

Anzeige

Die Maske sollte Mund und Nase abdecken und eng an den Wangen anliegen, damit möglichst wenig Luft an den Seiten eindringen kann. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rät, die Maske abzusetzen oder auszutauschen, wenn der Stoff durchfeuchtet ist.

Anzeige

Helfen die Masken wirklich?

Anzeige

Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) könnte das Tragen von Masken zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber auch, wenn Menschen eine Maske tragen. Der Stoff kann Schutz vor größeren Tröpfchen bieten und Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen verhindern. Für die selbst gemachten Masken gibt es keine Normen, entsprechen gibt es keine nachgewiesene Schutzwirkung.


Autor: Joachim Schultheis (mit Material der dpa)

Anzeige
Anzeige
Anzeige