Frau erhält nach missglücktem Friseurbesuch 4.000€

(DA| Foto: Symbolbild) Unzufrieden nach dem Friseurbesuch, das kommt vor. Jetzt musste sich das Kölner Landgericht aber mit einer Verletzung durch einen Friseurbesuch befassen. 

Vor drei Jahren hatte sich die Geschädigte blonde Strähnen machen lassen, erlitt dabei aber Verbrennungen und Verätzungen am Hinterkopf. Die Kölner Richter sind davon überzeugt, dass die Mitarbeiterin für die Verletzungen der Kundin verantwortlich ist, weil sie die Blondiercreme zu lang einwirken lies, obwohl die Kundin zuvor schon über Schmerzen klagte.

Allerdings sprach das Gericht der Frau statt der 10.000 nur 4.000 Euro Schmerzensgeld zu.  

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