
© Radio Köln
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Symbolbild: Landgericht
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Die Frau war bei ihrem damaligen Lebensgefährten zu Hause in der Hofeinfahrt. Dort wurde bei starkem Wind der Arm der Klägerin beim Zuschlagen einer Eisen-Tür mehrmals gebrochen. Der Arm ist seitdem nicht mehr funktionsfähig.
Ihr Vorwurf: Ihr damaliger Freund hätte die Tür sichern und ein Hinweisschild anbringen müssen, dass diese Tür besonders gefährlich ist. Sie forderte Schmerzensgeld. Die Richterin sah das anders: Die Gefahr sei offensichtlich gewesen. Jeder hätte sehen können, dass es bei Wind gefährlich ist, ein Körperteil zwischen Tür und Türrahmen zu halten.
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