
© Agentur für Arbeit
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Die Agentur für Arbeit Köln macht jetzt darauf aufmerksam, dass am 30. Juni die dreimonatige Frist dafür endet. In diesem Frühjahr hätten viele Unternehmen in Köln verkürzt gearbeitet, die noch keine Erfahrung mit Kurzarbeit hätten. Deshalb sei es wichtig, sie noch mal darauf hinzuweisen, dass Ansprüche auf die Erstattung des Kurzarbeitergeldes nach drei Monaten verfallen.
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