
Gastwirt wollte Kneipe zu Laden umfunktionieren
(DA | Symbolbild) Das Kölner Verwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen, das vor allem für Gastronomen in der Corona-Krise interessant ist. Die Richter haben es einem Gastwirt untersagt, in seiner Gaststätte typische Einzelhandelswaren zu verkaufen. Damit wollte der Mann seinen finanziellen Totalausfall abfedern.
Veröffentlicht:
Weil seine Gaststätte wegen Corona dicht ist, wollte der Gastwirt aus Bergisch Gladbach kurzerhand sein Geschäftsmodell ändern. Also teilte er der Stadtverwaltung per E-Mail mit, dass er in seinen Räumen ab sofort Artikel wie Klopapier, Küchenrollen, Obst, Gemüse oder Getränke verkaufen wolle. Mit dem Zusatz, dass es da ja wohl keine rechtlichen Bedenken gäbe.
Das sah die Stadt anders. Deshalb stellte der Wirt einen Eilantrag beim Kölner Gericht. Auch ohne Erfolg. Die Begründung der Richter: Die Umnutzung einer Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren, bedarf einer baurechtlichen Genehmigung.