
© Sharon Ang|Pixabay (CC0)
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Erlaubt wird der Ruf zum Freitagsgebet zwischen 12:00 und 15:00 Uhr, maximal 5 Minuten lang. Die Moscheegemeinden müssen bei der Stadt einen Antrag stellen. Wird der genehmigt, werde ein Vertrag geschlossen, der beispielsweise auch beinhalte, dass die Gemeinde die Anwohnerinnen und Anwohner informieren müsse und nur eine bestimmte Lautstärke erlaubt sei. Oberbürgermeisterin Reker sagte, Musliminnen und Muslime seien fester Bestandteil der Kölner Stadtgesellschaft. Wer das anzweifle, stelle die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage.
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