
© AWB Köln
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Das gilt für die Leerungen von Restmüll-, Papier-, Wertstoff- und Biotonnen und auch für das Abholen von Sperrmüll. Das heißt: Sperrmüll und Tonnen müssen bis 6 Uhr an der Straße stehen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. September. Die AWB will ihre Mitarbeitenden so in den heißen Sommermonaten entlasten. (GdM|SR|Archivbild)
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