
© Radio Köln
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Grund ist, dass der Mann wegen der Folgen eines Kopfschusses langfristig nicht verhandlungsfähig sein werde. Der Haftbefehl sei deshalb ausgesetzt worden, so die Staatsanwaltschaft. Allerdings sei das nur vorläufig. Zu einem späteren Zeitpunkt werde man den Mann erneut untersuchen lassen. Im Oktober 2018 soll er zuerst einen Brandanschlag auf ein Schnellrestaurant verübt und sich dann mit einer Geisel in einer Apotheke verschanzt haben. Die Polizei griff ein und schoss den Mann nieder.
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