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Gericht: AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens
© Frank Waltel / Radio Köln
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Gericht: AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens

(LE) Das in Köln sitzende Bundesamt für Verfassungsschutz, kurz BFV, hat die AfD zurecht als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Morgen entschieden. 

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Die AfD hatte bereits im Vorfeld angekündigt, das Bundesverwaltungsgericht als nächste Instanz anzurufen. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sieht sich im Vorgehen seiner Behörde dagegen bestätigt. Er trat am Vormittag vor seinem Dienstsitz in Köln vor die Mikros. 

Das Urteil aus Münster sei ein Erfolg für den gesamten Rechtsstaat, denn es zeige, dass die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz transparent überprüfbar sei, so Haldenwang. Er betonte, dass die Einstufung als Verdachtsfall in regelmäßigen Abständen mit offenem Ausgang überprüft werde. 

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