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Polizeiaufgebot am Hambacher Forst
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Damals hatten sich Menschen in der Nähe des Neumarktes versammelt, um gegen einen Aufmarsch von Pro NRW zu demonstrieren. Die Polizei hielt die Gegendemonstranten fest, weil sie die Pro NRW-Versammlung angeblich gestört haben. Das sah das Gericht anders. Eine grobe Störung sei nicht gegeben. Die Polizei habe die Gegendemo rechtswidrig aufgelöst, so das Urteil. Auch die Fotos, die die Polizei von Gegendemonstranten veröffentlicht hat, sah das Gericht als rechtswidrig an.
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