Gericht bestimmt: Polizei handelte rechtswidrig

(MF| Symbolbild) Die Polizei kesselt Demonstranten ein, hält sie fest und macht Fotos von ihnen, passiert ist das Anfang 2017. Ein Teilnehmer der Demo hat dagegen geklagt und jetzt vom Verwaltungsgericht recht bekommen.

© Radio Köln

Damals hatten sich Menschen in der Nähe des Neumarktes versammelt, um gegen einen Aufmarsch von Pro NRW zu demonstrieren. Die Polizei hielt die Gegendemonstranten fest, weil sie die Pro NRW-Versammlung angeblich gestört haben. Das sah das Gericht anders. Eine grobe Störung sei nicht gegeben. Die Polizei habe die Gegendemo rechtswidrig aufgelöst, so das Urteil. Auch die Fotos, die die Polizei von Gegendemonstranten veröffentlicht hat, sah das Gericht als rechtswidrig an.  

Weitere Meldungen