Gericht bestimmt: Polizei handelte rechtswidrig
Veröffentlicht: Samstag, 18.05.2019 09:36
(MF| Symbolbild) Die Polizei kesselt Demonstranten ein, hält sie fest und macht Fotos von ihnen, passiert ist das Anfang 2017. Ein Teilnehmer der Demo hat dagegen geklagt und jetzt vom Verwaltungsgericht recht bekommen.
Damals hatten sich Menschen in der Nähe des Neumarktes versammelt, um gegen einen Aufmarsch von Pro NRW zu demonstrieren. Die Polizei hielt die Gegendemonstranten fest, weil sie die Pro NRW-Versammlung angeblich gestört haben. Das sah das Gericht anders. Eine grobe Störung sei nicht gegeben. Die Polizei habe die Gegendemo rechtswidrig aufgelöst, so das Urteil. Auch die Fotos, die die Polizei von Gegendemonstranten veröffentlicht hat, sah das Gericht als rechtswidrig an.