
© Radio Köln
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Die Stadt Köln nimmt nämlich die Auflage wieder zurück und wird keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegen. Die Stadt muss am Brüsseler Platz für Ruhe sorgen, dazu hat sie ein Gericht verpflichtet. Eine Idee war, dass die Außengastronomie schon um 22 Uhr dicht macht. Doch dagegen hat der Besitzer des Hallmackenreuther geklagt und das Gericht hat ihm Recht gegeben. Denn die Stadt konnte nicht beweisen, dass der Lärm auch tatsächlich von der Außengastronomie kommt. Die Lärmgutachten waren fehlerhaft, hat das Gericht gesagt. (PR|GR|Archivbild)
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