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Gericht kippt Auflage der Polizei
© pixabay/qimono
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Gericht kippt Auflage der Polizei

(PR|Symbolbild) Die Buchstaben Z und V sind am Sonntag bei den Demos tabu. Die Buchstaben sind zu einem Symbol für die Menschen geworden, die hinter dem Angriffskrieg auf die Ukraine stehen. Erlaubt ist dagegen jetzt aber doch das Zeigen von der St. Georgs-Fahne. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag entschieden. 

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Die Verwendung des St. Georgs-Bands und der St. Georgs-Fahne seien in Deutschland nicht verboten. Auch sei zweifelhaft, ob sie den Straftatbestand der Billigung eines Angriffskrieges erfüllten, so die Begründung des Gerichts. Die Antragstellerin hat für jetzt Sonntag eine pro-russische Versammlung in Form eines Autokorsos angemeldet, der am Fühlinger See starten und beim Gremberger Wäldchen enden soll.

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