
© Radio Köln/Dudek
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Und zwar per Eilbeschluss. Der Mindestpreis sei voraussichtlich rechtswidrig, sagt das Gericht. Drei Mietwagenanbieter und -vermittler hatten Eilanträge eingereicht. Das Gericht beanstandet zwei Punkte: Zum einen hätte OB Burmester die neuen Mindestpreise ohne Ratsbeschluss eingeführt, solche Entscheidungen seien aber Aufgabe des Rates. Zum zweiten dürfen die Preise nicht über die Stadtgrenze hinaus gelten. Darüber war unter anderem schon die Stadt Essen gestolpert, die ähnliche Mindest-Mietwagenpreise angeordnet hatte. Essen hat inzwischen eine neue Regelung. (SR|Archivbild)
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