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Gericht untersagt verschiedene Preise in Grundversorgung
© RheinEnergie
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Gericht untersagt verschiedene Preise in Grundversorgung

(DD|Archivbild) Die RheinEnergie ist in einem Streit um die Preise im Grundversorgungstarif in erster Instanz vor Gericht gescheitert. Eine einstweilige Verfügung untersage es dem Unternehmen vorerst, Neukundinnen und -kunden nach einem anderen Grundversorgungstarif abzurechnen, meldet die RheinEnergie.

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Man werde, sobald man die Urteilsbegründung erhalten habe, Rechtsmittel prüfen. In zwei anderen Fällen hatten das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln der RheinEnergie recht gegeben. Hintergrund ist: Die RheinEnergie musste rund um den Jahreswechsel viele Neukundinnen und -kunden in ihren Grundversorgungstarif aufnehmen, denen ihr Versorger fristlos die Strombelieferung eingestellt hatte. Als Neukundinnen und -kunden mussten sie deutlich höhere Preise bezahlen als die Bestandskundinnen und -kunden, da die RheinEnergie zu exorbitant hohen Preisen zusätzlichen Strom einkaufen musste. 

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