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Gerichtsentscheidung zu Karnevalszeit
Symbolbild: Gesetz
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Gerichtsentscheidung zu Karnevalszeit

(LP) Wie lange dauert die Karnevalszeit? Mit dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht Köln beschäftigen.  

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Eine Kellnerin hatte geklagt, weil sie am Freitag und am Samstag nach Weiberfastnacht gearbeitet hatte. In ihrem Zeugnis wollte sie vermerkt haben, dass sie auch «in der Karnevalszeit» gekellnert habe. Der Arbeitgeber vertrat jedoch die Ansicht, der Freitag und der Samstag gehörten nicht dazu.

Das Gericht entschied: «Karnevalszeit» beziehe sich eindeutig auf die gesamte Zeitspanne von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch. Die Arbeitsbelastung in der Gastronomie sei in dieser Zeit besonders hoch, und deshalb könne eine Tätigkeit in dieser Periode auch im Zeugnis vermerkt werden. 

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