
Grundschülerin klagt vor Verfassungsgericht
(SD | Symbolbild) Den Eilantrag einer Kölner Viertklässlerin gegen den Distanzunterricht hatte das Oberverwaltungsgericht NRW abgelehnt, jetzt hat die Schülerin den NRW-Verfassungsgerichtshof angerufen. Insgesamt seien vier Beschwerden eingegangen, teilte das Gericht mit.
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Die Klagenden waren allesamt mit Eilanträgen vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Jetzt also der Weg vor das Verfassungsgericht. Die Klagenden wollen erreichen, dass die Kinder wieder in die Grundschulen dürfen und wieder vor Ort unterrichtet werden. Die Schülerin aus Köln hatte über Vereinsamung geklagt, außerdem bemängelte sie die Qualität des Distanzunterrichts. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Schulschließungen als verhältnismäßig eingestuft.