
© Radio Köln
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Man ziehe in Betracht, den Bericht nach Veröffentlichung des neuen Gutachtens für interessierte Einzelpersonen zugänglich zu machen. Damit seien vor allem Betroffene, Journalistinnen und Journalisten gemeint, im "rechtlich möglichen Rahmen", wie es hieß. Das Gutachten wurde bisher nicht veröffentlicht, weil es laut des Bistums ernstzunehmende Warnungen von renommierten Juristinnen und Juristen gegeben habe, dass es nicht rechtssicher sei. Daraufhin wurde ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Die Nichtveröffentlichung des Gutachtens der Münchner Kanzlei sorgte für viel Kritik. Zwei Sprecher des Betroffenenbeirates des Erzbistums traten von ihren Ämtern zurück.
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