
Handwerker scheitert mit Soforthilfe-Antrag vor Gericht
(SR|Symbolbild) Die NRW-Soforthilfe soll kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige in der Corona-Krise vor dem Aus bewahren, wenn sie ihren Geschäften wegen der Corona-Schutz-Verordnung nicht nachgehen können. Wer seine Arbeit weiter ausüben kann, der muss plausibel begründen, warum seine Existenz durch die Corona-Krise bedroht ist.
Veröffentlicht: Mittwoch, 08.04.2020 16:39
Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden. Der Kläger, ein Handwerker aus dem Elektrobereich, hatte angegeben, wegen des Coronavirus die Hälfte seiner Aufträge verloren zu haben. Er bekam aber eine Absage über die Soforthilfe. Daraufhin ging er vor Gericht, weil er die vorläufige Zahlung der 9.000 Euro durchsetzen wollte. Das Verwaltungsgericht hat aber jetzt, genau wie die Bezirksregierung Köln, gegen die Zahlung entschieden.