
Herabfallendes Betonteil - Anklage zugelassen
(PR|Archivbild) Es war ein schrecklicher Vorfall damals auf der A3 bei Dellbrück: Ein herabfallendes Betonteil einer Lärmschutzwand erschlug eine Autofahrerin. Gut dreieinhalb Jahre danach könnte die Schuldfrage geklärt werden. Das Kölner Landgericht hat die Anklage gegen die drei Beschuldigten in vollem Umfang zugelassen.
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Der Prozess soll wahrscheinlich im Sommer beginnen. Laut Anklage soll Pfusch am Bau zu dem Unglück geführt haben: Die Befestigung der Lärmschutzwand soll zum Beispiel nicht der ursprünglich geplanten Konstruktion entsprochen haben. Ursache für den Absturz sei dann letztlich Rost an einer unzulässigen Halterung gewesen sein. Die Angeklagten sollen von den Baumängeln gewusst und nichts unternommen haben. Die Staatsanwaltschaft hat einen Mitarbeiter der damaligen Baufirma deswegen wegen Totschlags durch Unterlassen und Baugefährdung angeklagt. Zwei Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.