
© Daniel Dähling
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360.000 Euro – dabei handelt es sich um die zweithöchste Summe, die im Bereich der fünf NRW-Bistümer je gezahlt wurde. Nur in Münster wurde einem Opfer ein noch höherer Betrag zugesprochen. Es ist eine freiwillige kirchliche Zahlung. Zuständig dafür ist eine Kommission der Kirche, die auf Antrag der Betroffenen und nach einer Plausibilitätsprüfung freiwillige Leistungen festlegt. Ein Kölner Gericht hatte zuvor geurteilt, dass die Kirche im Fall von Melanie keine Verantwortung dafür trägt, dass ein Priester ihr jahrelang sexualisierte Gewalt angetan hatte. Der bereits verstorbene und verurteilte Priester war jahrelang der Pflegevater von Melanie F., die zur Zeit der Missbräuche bei ihm wohnte. (PR|SH|Symbolbild)
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