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IHK begrüßt Neuerung bei Soforthilfe
© Foto: Daniel Dähling
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IHK begrüßt Neuerung bei Soforthilfe

(PR|Foto:Symbolbild) Die IHK Köln begrüßt die neue Regelung für Solo-Selbstständige zu den Soforthilfen in der Corona-Krise.

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Solo-Selbstständige können jetzt einen Teil der Soforthilfe für die Monate März und April auch für den Lebensunterhalt ausgeben. Das hatte NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart am Dienstag in Düsseldorf mitgeteilt.

Solo-Selbstständige in Nordrhein-Westfalen dürften 2.000 Euro der Corona-Soforthilfen nutzen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, so Pinkwart. Dies gelte für alle, die im März und April einen Antrag auf Soforthilfe gestellt hätten, aber keinen auf Grundsicherung. Die IHK Köln hatte schon länger gefordert, dass Selbstständige und Freiberufler in Köln die Soforthilfen auch für ihren Lebensunterhalt ausgeben dürfen. Bisher war das nur für Betriebskosten erlaubt.

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