
IHK Köln zweifelt Urteil des Verwaltungsgerichts an
(DS|Symbolbild) Dürfen Industrie- und Handelskammern Geld für zukünftige Projekte zurücklegen? Darüber gibt es bundesweit verschiedene Sichtweisen und Gerichtsurteile. In einem Fall der IHK Köln aus dem Jahr 2021 soll das nicht erlaubt gewesen sein. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag entschieden.
Veröffentlicht: Sonntag, 19.11.2023 09:52
3,1 Millionen Euro standen nach Auflösungen von Vermögenspositionen zur Verfügung und sollten gespart werden. Dr. Uwe Vetterlein, Hauptgeschäftsführer der IHK Köln, sagte im Radio-Köln-Interview, er sei über das Urteil überrascht, und es könnte auch Folgen für andere haben.
„Es betrifft im konkreten Fall eine Rücklage, die wir gebildet haben, für gemeinsamen Digitalisierungsaufwand aller IHKs in Deutschland. Deshalb ist das auch für viele andere IHKs, die dasselbe getan haben, jetzt von einiger Wichtigkeit. Wir werden deswegen in Abstimmung mit den anderen IHKs Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen.“
Das Verwaltungsgericht begründet sein Urteil damit, dass das Geld zur Senkung der Mitgliedsbeiträge hätte genutzt werden müssen.